Reisezielinfos
 
   

Griechenland

 
Beste Reisezeit:
Wegen der großen Sommerhitze sind, abgesehen vom reinen Badeurlaub, Frühjahr und Herbst als angenehmste Reisezeit zu empfehlen, wobei Griechenland natürlich grundsätzlich ganzjährig zu bereisen ist.

Einreisebestimmungen:
Österreichische Staatsangehörige benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten. Außerdem ist die Einreise mit einem Reisepass möglich, der maximal fünf Jahre abgelaufen ist. Wer länger bleiben möchte, braucht einen Reisepass und eine Aufenthaltsgenehmigung, die bei der Botschaft beantragt werden kann. Kinder benötigen ab dem 12. Geburtstag zur Einreise nach Griechenland einen eigenen Reisepass oder Personalausweis. Eine Miteintragung im Reisepass eines oder beider Elternteile wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr akzeptiert.
Minderjährige, die ohne Begleitung der Obsorgeberechtigten nach GR reisen, benötigen eine Zustimmungserklärung (in Englisch) der Obsorgeberechtigten. Unterschriften auf dieser Erklärung sind von einem österreichischen Gericht oder Notar zu beglaubigen.
Bei Ausflügen in die Türkei: für die Einreise ist ein Sichtvermerk erforderlich (wird an der Grenze erteilt; Ausnahme: Inhaber österreichischer Notpässe (cremefarben) müssen das für die Einreise benötige Visum vor Reisebeginn an der für ihren Wohnsitz zuständigen Türkischen Botschaft beantragen. Inhabern dieser Pässe darf kein Visum an der Grenze bei Einreise erteilt werden.), Reisepässe müssen bei der Einreise in die Türkei noch mindestens 3 Monate ab Ablaufdatum des ausgestellten Visums gültig sein. Eine Einreise mit dem Personalausweis ist nicht möglich.
Für die Einreise in das autonome Gebiet des Heiligen Berges Athos (ausschließlich männliche Besucher) und den Besuch der Klöster ist eine Bewilligung erforderlich. Die Beantragung sollte etwa 6 Monate im Voraus beim Mount Athos Pilgrims Office erfolgen.

Hunde, Katzen und Frettchen benötigen für die Einreise den für die gesamte Europäische Union gültigen EU-Pass für Haustiere mit einer gültigen Tollwutimpfung und einen Nachweis über eine kürzlich stattgefundene Untersuchung vom Tierarzt. Weitere Untersuchungen sind nicht vorgeschrieben. Außerdem müssen die Tiere entweder durch Tätowierung oder Microchip gekennzeichnet sein. Nähere Informationen auch zu anderen Tieren erhalten Sie bei der zuständigen Vertretung in Österreich.

EU-Sicherheitsvorschriften für Handgepäck bei Flugreisen
Zum Schutz der Fluggäste gegen die neue Gefährdung durch flüssige Sprengstoffe hat die Europäische Union Vorschriften erlassen, die die Flüssigkeitsmengen beschränken, welche von Fluggästen durch die Sicherheitskontrollstellen mitgenommen werden dürfen. Sie betreffen alle Fluggäste die von Flughäfen der EU und in Norwegen, Island und der Schweiz zu allen Zielen starten. Dies bedeutet, dass an den Sicherheitskontrollstellen die Fluggäste und ihr Handgepäck zusätzlich zu den verbotenen Gegenständen auch nach Flüssigkeiten durchsucht werden. Die Vorschriften beziehen sich jedoch nicht auf Flüssigkeiten, die in Geschäften hinter den Sicherheitskontrollen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben werden.
Es ist nur eine begrenzte Menge Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt. Zu den Flüssigkeiten (z.B. Wasser, Getränke, Sirup und Suppen) zählen auch Gegenstände in ähnlicher Konsistenz, also Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotion, Öle, Cremes und Zahnpaste. Das einzelne Behältnis darf nicht größer als 100 ml sein. Alle Behältnisse müssen bequem und vollständig in einen durchsichtigen wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von 1 Liter passen. Das Verschließen einfacher Plastikbeutel mit Hilfsmitteln (z. B. Gummiband) ist nicht gestattet. Es ist nur ein Beutel je Fluggast gestattet. Die Beutel sind im Handel z.B. als wieder verschließbare 1-Liter-Gefrierbeutel erhältlich. Es ist weiterhin möglich, Flüssigkeiten in das aufzugebende Gepäck zu packen; die Regeln betreffen nur das Handgepäck.
Weiterhin im Handgepäck mitgeführt werden können, sofern sie während des Fluges benötigt werden:
- Babynahrung, -milch oder -saft als Reisenahrung für mitreisende Babys oder Kleinkinder,
- Persönlich verschriebene Medikamente,
- andere, nicht verschreibungspflichtige Medikamente (flüssige Medikamente, medizinische Gels und/oder medizinische Sprays)
- Flüssigkeiten oder Gels für Diabetiker (z. B. Insulin oder auch Säfte).
Die Notwendigkeit dieser Medikamente und Nahrungsmittel ist auf Verlangen der Kontrollkräfte glaubhaft zu machen (z. B. durch ärztliches Attest oder entsprechende Ausweise). Flüssigkeiten, wie Getränke und Parfüme können in Geschäften hinter den Kontrollstellen oder an Bord von Flugzeugen von EU-Fluggesellschaften erworben werden. Wenn diese Waren in einem speziellen versiegelten Beutel übergeben werden, ist es möglich sie während der weiteren Flugreise durch Luftsicherheitskontrollstellen auf anderen Flughäfen der EU mitzunehmen. Diese Flüssigkeiten können zusätzlich zu den mitgebrachten, im wieder verschließbaren 1 Liter-Beutel transportierten, Flüssigkeiten mitgenommen werden. Bei Unsicherheiten sollte die Fluggesellschaft oder das Reisebüro vor Reiseantritt befragt werden.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Wie die Sprengstoffanschläge am 7. Juli 2005 in London gezeigt haben, können auch selbst innerhalb Europas Terroraktivitäten mit Todesopfern nicht ausgeschlossen werden. Eine potenzielle Gefährdung besteht vor allem innerhalb von Großstädten und Ballungszentren, jedoch auch an Touristenorten. Als Ziel möglicher Anschläge gelten Verkehrseinrichtungen (U-Bahn, Bahnhöfe, Flug- und Seehäfen), Orte mit großen Menschenansammlungen (Einkaufszentren, Museen, kulturelle und sportliche Veranstaltungen), Sehenswürdigkeiten mit hohem Symbolcharakter, aber auch Versorgungseinrichtungen. Erhöhte Sicherheitskontrollen vor allem im Zusammenhang mit der Einreise und im Flugverkehr werden weiterhin bestehen bleiben. Zunehmend gelten gerade westliche und touristische Einrichtungen sowie Einrichtungen bzw. Gebäude mit einem hohen symbolischen Wert als Ziele möglicher Anschläge. In abgelegenen Gebieten mancher Staaten mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko kann es zu Geiselnahmen von Touristen kommen. Generell wird Reisenden daher vor allem in den Touristenzentren und an Orten mit großen Menschenansammlungen zu besonderer Vorsicht geraten. Öffentliche Plätze, Bars, Discos, Nachtclubs u.ä., Schulen, religiöse Heiligtümer und Märkte sollten, wenn möglich, gemieden werden.

Landesspezifischer Hinweis
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten weist darauf hin, dass es in Griechenland immer wieder zu kurzfristig angesetzten Streiks - mitunter auch Generalstreiks - und Demonstrationen kommen kann. Die bisherigen Erfahrungen zeigen aber, dass diese lokal begrenzt blieben. Touristen wird aber empfohlen, diese Demonstrationen weiträumig zu meiden. Touristenziele auf den Inseln waren von diesen Streiks und Demonstrationen nicht betroffen. Auch ein Streik des Personals in Restaurants und Hotels ist in Griechenland bislang unbekannt.
Infolge dieser Streikmaßnahmen kann es aber auch zu stundenweisen (bis zu 24 Stunden) Flugausfällen bzw. Flugverschiebungen oder Ausfällen beim Fährverkehr kommen. Streikt nur der Fährverkehr, sind die größeren Inseln auch per Flugzeug zu erreichen. Im Hinblick auf die in Griechenland bestehende Problematik der illegalen Einwanderung und Schleusungskriminalität wird zu folgenden Vorsichtsmaßnahmen geraten:
1. Besondere Vorsicht sollten Sie walten lassen, wenn Sie Fähren benutzen, insbesondere von den Häfen Patras und Igoumenitsa.
2. Nehmen Sie grundsätzlich keine Ihnen unbekannten Personen, insbesondere Anhalter, in Ihrem Fahrzeug mit.
3. Um blinden Passagieren vorzubeugen, stellen Sie Ihr Fahrzeug, insbesondere wenn Sie mit einem Wohnmobil, Wohnwagen oder Lastkraftwagen unterwegs sind, stets an einem sicheren, möglichst überwachten Ort ab und halten es gut verschlossen.
4. Überprüfen Sie vor der Weiterfahrt bzw. Ihrer Ausreise aus Griechenland, dass sich keine Ihnen unbekannten Personen in Ihrem Fahrzeug befinden. Dies gilt insbesondere für Wohnmobile/ Wohnwagen und Lastkraftwagen.
Schleusungsdelikte können in Griechenland mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet werden.
In Teilen Griechenlands sind Waldbrände während der Sommermonate eine alljährliche Realität. Bei Reisen in betroffene Gebiete wird zur nötigen Achtsamkeit geraten, Anweisungen von Behörden wären zu befolgen. Reisenden wird empfohlen , die Medien aufmerksam zu verfolgen und sich über den Reiseveranstalter über die Lage in den Reisedestinationen zu informieren.
Touristen wird aber empfohlen, diese Demonstrationen weiträumig zu meiden.
Sicherheit:
Politisch motivierte Anschläge gegen staatliche Einrichtungen und Einzelpersonen kommen in Athen und Thessaloniki immer wieder vor. In der Regel richten sich diese Anschläge jedoch nicht gegen Touristen oder touristische Einrichtungen. Weitere Anschläge können nicht ausgeschlossen werden.
Auf Grund der Terrorgefahr haben die griechischen Behörden die Sicherheitsmaßnahmen auf den griechischen Flughäfen verschärft. Es sind u.a. folgende zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen in Anwendung: Identitätskontrolle am Flugsteig, auch bei Inlandsflügen (Mitführung eines Lichtbildausweises notwendig!). Verschärfte Maßnahmen bei Handgepäck/Personenkontrolle und Überprüfung sämtlicher Gepäcksstücke mit Röntgengeräten.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung des Urlaubslandes oder beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten unter www.bmaa.gv.at. Die Kontaktadressen der Ländervertretungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Impfbestimmungen:
Es bestehen keine Impfvorschriften.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Impfbestimmungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter www.fit-for-travel.de.

Impfempfehlungen:
Generell: Tetanus/Diphtherie/Hepatitis A. In Risikogebieten: Hepatitis-B/FSME.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Impfempfehlungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter www.fit-for-travel.de.

Geographische Lage:
Länge: 27,7-28,3° östl. Länge
Breite: 35,9-36,5° nördl. Breite

Amtssprache:
Griechisch

Hauptstadt:
Rhodos-Stadt

Währung:
Euro

Landesvorwahl:
0030

Zeitverschiebung:
MEZ und MESZ +1h

Stromversorgung:
220 Volt, 50 Hertz, für Eurostecker ist kein Adapter erforderlich

Adresse der Botschaft:
Griechische Botschaft
1040 Wien
Mattiellistraße 2-4

+43 1 5127148
+43 1 5054945
grconsulate@utanet.at
www.griechische-botschaft.at